Ehrungen

Ehrungsordnung des Schützenbezirkes München

Zuständigkeiten

Zuständig für Ehrungen im Bezirk München ist das Bezirks-Schützenmeisteramt. Es entscheidet über die Weiterleitung der Anträge an den Ehrungsausschuss des Bayerischen Sportschützenbundes.
Antragsberechtigt sind das Schützenmeisteramt des Bezirkes, das Gauschützenmeisteramt oder deren Vertreter und die Schützenmeisterämter oder deren Vertreter der Vereine / Gesellschaften des Schützenbezirkes München.

Ehrungsausschuß

Zur Bearbeitung der Anträge auf Ehrungen wird durch das Bezirksschützen­meisteramt ein Ehrungsausschuß gewählt, der aus einem Vorsitzenden (1.BSM) und 4 Beisitzern besteht.
Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden.
Der Ehrungsausschuss wird durch das Bezirksschützenmeisteramt berufen.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn alle Ausschussmitglieder eingeladen und mind. 3 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse ergehen mit einfacher Mehrheit. Der Ehrungsausschuß bearbeitet alle eingegangenen Ehrungsanträge, auch diejenigen, die anschließend an die Ehrungsausschüsse des Bayerischen- und Deutschen Schützenbundes zur endgültigen Abstimmung weitergeleitet werden müssen.
Der Ehrungsauschuss hat die Weiterleitung der Anträge an den BSSB zu veranlassen, die zu Ehrenden zu benachrichtigen und zur Ehrung einzuladen.

Anträge

Anträge auf Ehrungen, die im nächsten Geschäftsjahr erfolgen sollen, sind bis spätestens 15. Oktober des Jahres bei der Geschäftsstelle des Bezirkes auf gesonderten Formblättern oder mittels elektronischer Übermittlung im entsprechenden Mitgliederverwaltungsprogram, mit ausreichender Begründung und Auflistung der bereits erhaltenen Ehrungen (Jahreszahl) einzureichen.
Anträge, die keine bzw. falsche Angaben oder Unwahrheiten enthalten, werden nicht bearbeitet.

Richtlinien für den Ehrungsausschuß

Bei der Beurteilung von Ehrungsanträgen hat der Ehrungsausschuß einen strengen Maßstab anzulegen. Er kann Anträge unter Verständigung der Antragsteller ablehnen, oder zurückstellen.
Anträge, die nicht der geforderten Form nachkommen, werden grundsätzlich an den Antragsteller zurückgegeben.
Zurückgestellte Anträge brauchen nicht neu gestellt werden, diese werden automatisch im nächsten Jahr erneut behandelt.
Der Bezirk München ist bei einigen der zu vergebenden Ehrungen des BSSB und DSB an deren Verteilerschlüssel gebunden.
Anträge auf Ehrungen im Vorgriff dürfen nicht berücksichtigt werden. Erst nach mehrjährigem Abstand (siehe Richtl. für Ehrungen) ist eine weitere Ehrung möglich. Die Ehrungen haben in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Den Geehrten ist neben der Ehrung eine vom zuständigen Vorsitzenden unterzeichnete Urkunde,
für ernannte Ehrenmitglieder ein Ehrenbrief oder Ehrenurkunde auszuhändigen.

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft des Bezirkes München kann Mitgliedern nach mind. 10-jähriger verdienstvoller Tätigkeit und erfolgreichem Wirken zum Wohle des Bezirkes und der Gaue beim Ausscheiden aus dem Amt, durch Beschluss der Bezirks-Generalversammlung verliehen werden.
Diese höchste Ehrung des Bezirkes München wird der Versammlung durch das Bezirksschützenmeisteramt vorgeschlagen.
Bei der Zahl der Ehrenmitglieder soll ein Verhältnis von 1 : 1400 zum Gesamtmitgliederstand des Bezirkes nicht überschritten werden.
Den 1. Bezirksschützenmeistern kann mit der Ernennung zum Ehrenmitglied der Titel “Ehrenbezirksschützenmeister” zuerkannt werden.

Richtlinien für Antragsteller

Bevor Anträge auf Ehrungen an den Bezirk gestellt werden, sollten die Ehrungen in den Vereinen und Gauen berücksichtigt werden.
Die erste Antragstellung für eine Bezirksehrung (Verdienstnadel groß Silber) setzt eine 4 -jährige Vereinszugehörigkeit voraus.
Die Antragstellung soll in aufsteigender Linie erfolgen, Ausnahmen kann, je nach Sachlage, der Ehrungsausschuß des Bezirkes beschließen.

Abstand zwischen den einzelnen Ehrungen – 3 Jahre –
Der geforderte Ehrungsabstand bedeutet Mindestabstand und begründet keinerlei Anspruch auf eventuelle weitere Ehrungen. Die 3 – jährige Wartezeit zwischen den Ehrungen ist zwingend zu berücksichtigen, Sonderregelungen können nicht erfolgen.
Ehrungsanträge müssen bis 15. Oktober dem Ehrungsausschusses des Bezirkes vorliegen.
Später eingehende Anträge werden automatisch zurückgestellt.

Vereinsmitglieder / Ausschussmitglieder von Vereinen u. Gauen
  1. Bezirk – Verdienstnadel Groß Silber
  2. BSSB – Verdienstnadel In Anerkennung
  3. Bezirk – Verdienstnadel Groß Gold
  4. BSSB – Ehrennadel Gold / rot
  5. DSB – Ehrennadel Gold
  6. Bezirk – Ehrennadel Klein Silber
  7. BSSB – große Ehrennadel
  8. Bezirk – Ehrennadel Klein Gold
Bezirk – Verdienstnadel
“Groß Silber”

Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Aktive Tätigkeit bei Verein, Gau oder Bezirk
Kontingent:
Wird vom Ehrenausschuß festgelegt
Verleihung:
Bei würdigen Veranstaltungen in Verein oder Gau
Bezirk – Verdienstnadel “In Annerkennung”
Bearbeitung durch Gau
Voraussetzungen:
Aktive Tätigkeit bei Verein, Gau oder Bezirk
Kontingent:
Wird vom Ehrenausschuß festgelegt
Verleihung:
Bei würdigen Veranstaltungen in Verein oder Gau
Bezirk – Verdienstnadel
“Groß Gold”
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Mehrjährige, verdienstvolle Mitarbeit im Verein, Gau oder Bezirk
Kontingent:
Wird vom Ehrenausschuß festgelegt
Verleihung:
Bei würdigen Veranstaltungen in Verein oder Gau
BSSB – Ehrennadel
“Gold / rot”
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Hohe Verdienste um das Schützenwesen / Besitz der jeweils bis dahin aufgelisteten Ehrungen
Kontingent:
Bezirk “Klein Silber” = 14, BSSB und DSB je Geschäftsjahr durch Zuteilung der Verbände
Verleihung:
BSSB und DSB bei Gau oder Bezirksversammlung, Klein Silber bei Bezirksversammlung
DSB – Ehrennadel
“Gold”
Bearbeitung durch Gau
Voraussetzungen:
Hohe Verdienste um das Schützenwesen / Besitz der jeweils bis dahin aufgelisteten Ehrungen
Kontingent:
Bezirk “Klein Silber” = 14, BSSB und DSB je Geschäftsjahr durch Zuteilung der Verbände
Verleihung:
BSSB und DSB bei Gau oder Bezirksversammlung, Klein Silber bei Bezirksversammlung
Bezirk – Ehrennadel
“Klein Silber”
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Hohe Verdienste um das Schützenwesen / Besitz der jeweils bis dahin aufgelisteten Ehrungen
Kontingent:
Bezirk “Klein Silber” = 14, BSSB und DSB je Geschäftsjahr durch Zuteilung der Verbände
Verleihung:
BSSB und DSB bei Gau oder Bezirksversammlung, Klein Silber bei Bezirksversammlung

Die nachfolgenden “höheren Ehrungen” setzen immer den Besitz der jeweils bis dahin aufgelisteten Ehrungen voraus.

Aufgrund begrenzter Zuteilungsanzahlen von Ehrungen durch den BSSB oder DSB, behält sich der Ehrungsausschuss des Bezirkes die Befürwortung oder Zurückstellung vor.

BSSB –
Große Ehrennadel
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Hohe langjährige Verdienste um das Schützenwesen
Verleihung:
bei Gau oder Bezirksversammlung
DSB – Ehrenkreuz Stufe III – Bronze
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Hohe langjährige Verdienste um das Schützenwesen
Verleihung:
bei Gau oder Bezirksversammlung
BSSB – Großes Ehrenzeichen Silber
Antrag über Bezirk
Voraussetzungen:
Für besondere Verdienste um das bayerische Schützenwesen
Verleihung:
bei Bezirks- oder Landesversammlung
Bezirk – Ehrennadel “Klein Gold”
Antrag über Bezirk
Voraussetzungen:
Für besondere Verdienste um das Schützenwesen
Kontingent:
je Ehrungsjahr sieben Auszeichnungen
Verleihung:
bei Bezirksversammlung
DSB –
Ehrenkreuz Stufe II
Antrag über Bezirk
Voraussetzungen:
Besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene um das Schützenwesen
Verleihung:
bei Bezirks- oder Landesversammlung
DSB – Große Goldene
Medaille am grünen Band
Antrag über Bezirk
Voraussetzungen:
Besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene um das Schützenwesen
Verleihung:
bei Bezirks- oder Landesversammlung
BSSB – Großes
Ehrenzeichen in Gold
Antrag über Bezirk
Voraussetzungen:
Besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene um das Schützenwesen
Verleihung:
bei Bezirks- oder Landesversammlung
DSB –
Ehrenkreuz Stufe 1
Antrag über Bezirk
Voraussetzungen:
Besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene um das Schützenwesen
Verleihung:
bei Landesschützentag

Ehrungen - keiner Reihung folgend

BSSB  Protektoratsabzeichen in Silber
(mit Miniaturausführung)

Antrag zur Befürwortung über Gau

Voraussetzungen:

Dieses vom BSSB im Einvernehmen mit seinem Protektor S.K.H. Herzog Franz von Bayern herausgegebene Ehrenzeichen wird verliehen für besondere Verdienste um das bayerische Schützenwesen.

Mindestens 5 – jährige Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund

Verleihung:
Bei würdigen Veranstaltungen oder Versammlungen durch das Vereinsschützenmeisteramt oder durch des Bezirks- oder Gauschützenmeisteramtes.
Kontingent:
Pro 20 Mitglieder einer Gesellschaft 1 Abzeichen im Zeitraum von 5 Jahren.
Eine Gutschrift von nicht beantragten Ehrungen ist nicht möglich.

Böllerschützenehrenzeichen

Jeder Schützenbezirk erhält ein Jahreskontingent von drei Silbernen und einem Goldenen Ehrenzeichen je angefangener 25 Böllerschützenvereine.
Es können je Verein und Jahr maximal ein Goldenes und ein Silbernes oder entsprechend nur zwei Silberne Ehrenzeichen verliehen werden.
Wird das jeweilige Kontingent nicht ausgeschöpft erfolgt kein Übertrag auf das nächste Ehrungsjahr.

Fahnenträger Ehrenzeichen
BSSB – Böllerehrenzeichen in Silber (mit Miniaturausführung)
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Mindestens 5-jährige engagierte Böllerschützentätigkeit
Verleihung:
bei Gau-, Bezirks- oder Landesversammlung
BSSB – Böllerehrenzeichen in Gold (mit Miniaturausführung)
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Mindestens 5-jähriger Besitz des Ehrenzeichens in Silber, mindestens 10-jährige führende Ehrenamtliche Tätigkeit im Böllerschützenwesen
Verleihung:
bei Gau-, Bezirks- oder Landesversammlung
BSSB – Fahnenträger Ehrenzeichen in Silber
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Mindestens 5-jährige Tätigkeit als Fahnenträger oder Fahnenbegleiter
BSSB – Fahnenträger Ehrenzeichen in Gold
Bearbeitung durch Bezirk
Voraussetzungen:
Ehrenzeichen in Silber und mindestens 15-jährige Tätigkeit als Fahnenträger oder Begleiter
Verleihung:
Bei würdigen Veranstaltungen in Verein, Gau oder Bezirk
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