Ehrungsordnung des Schützenbezirkes München
Zuständigkeiten
Zuständig für Ehrungen im Bezirk München ist das Bezirks-Schützenmeisteramt. Es entscheidet über die Weiterleitung der Anträge an den Ehrungsausschuss des Bayerischen Sportschützenbundes.
Antragsberechtigt sind das Schützenmeisteramt des Bezirkes, das Gauschützenmeisteramt oder deren Vertreter und die Schützenmeisterämter oder deren Vertreter der Vereine / Gesellschaften des Schützenbezirkes München.
Ehrungsausschuß
Zur Bearbeitung der Anträge auf Ehrungen wird durch das Bezirksschützenmeisteramt ein Ehrungsausschuß gewählt, der aus einem Vorsitzenden (1.BSM) und 4 Beisitzern besteht.
Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden.
Der Ehrungsausschuss wird durch das Bezirksschützenmeisteramt berufen.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn alle Ausschussmitglieder eingeladen und mind. 3 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse ergehen mit einfacher Mehrheit. Der Ehrungsausschuß bearbeitet alle eingegangenen Ehrungsanträge, auch diejenigen, die anschließend an die Ehrungsausschüsse des Bayerischen- und Deutschen Schützenbundes zur endgültigen Abstimmung weitergeleitet werden müssen.
Der Ehrungsauschuss hat die Weiterleitung der Anträge an den BSSB zu veranlassen, die zu Ehrenden zu benachrichtigen und zur Ehrung einzuladen.
Anträge
Anträge auf Ehrungen, die im nächsten Geschäftsjahr erfolgen sollen, sind bis spätestens 15. Oktober des Jahres bei der Geschäftsstelle des Bezirkes auf gesonderten Formblättern oder mittels elektronischer Übermittlung im entsprechenden Mitgliederverwaltungsprogram, mit ausreichender Begründung und Auflistung der bereits erhaltenen Ehrungen (Jahreszahl) einzureichen.
Anträge, die keine bzw. falsche Angaben oder Unwahrheiten enthalten, werden nicht bearbeitet.
Richtlinien für den Ehrungsausschuß
Bei der Beurteilung von Ehrungsanträgen hat der Ehrungsausschuß einen strengen Maßstab anzulegen. Er kann Anträge unter Verständigung der Antragsteller ablehnen, oder zurückstellen.
Anträge, die nicht der geforderten Form nachkommen, werden grundsätzlich an den Antragsteller zurückgegeben.
Zurückgestellte Anträge brauchen nicht neu gestellt werden, diese werden automatisch im nächsten Jahr erneut behandelt.
Der Bezirk München ist bei einigen der zu vergebenden Ehrungen des BSSB und DSB an deren Verteilerschlüssel gebunden.
Anträge auf Ehrungen im Vorgriff dürfen nicht berücksichtigt werden. Erst nach mehrjährigem Abstand (siehe Richtl. für Ehrungen) ist eine weitere Ehrung möglich. Die Ehrungen haben in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Den Geehrten ist neben der Ehrung eine vom zuständigen Vorsitzenden unterzeichnete Urkunde,
für ernannte Ehrenmitglieder ein Ehrenbrief oder Ehrenurkunde auszuhändigen.
Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft des Bezirkes München kann Mitgliedern nach mind. 10-jähriger verdienstvoller Tätigkeit und erfolgreichem Wirken zum Wohle des Bezirkes und der Gaue beim Ausscheiden aus dem Amt, durch Beschluss der Bezirks-Generalversammlung verliehen werden.
Diese höchste Ehrung des Bezirkes München wird der Versammlung durch das Bezirksschützenmeisteramt vorgeschlagen.
Bei der Zahl der Ehrenmitglieder soll ein Verhältnis von 1 : 1400 zum Gesamtmitgliederstand des Bezirkes nicht überschritten werden.
Den 1. Bezirksschützenmeistern kann mit der Ernennung zum Ehrenmitglied der Titel “Ehrenbezirksschützenmeister” zuerkannt werden.
Richtlinien für Antragsteller
Bevor Anträge auf Ehrungen an den Bezirk gestellt werden, sollten die Ehrungen in den Vereinen und Gauen berücksichtigt werden.
Die erste Antragstellung für eine Bezirksehrung (Verdienstnadel groß Silber) setzt eine 4 -jährige Vereinszugehörigkeit voraus.
Die Antragstellung soll in aufsteigender Linie erfolgen, Ausnahmen kann, je nach Sachlage, der Ehrungsausschuß des Bezirkes beschließen.
Abstand zwischen den einzelnen Ehrungen – 3 Jahre –
Der geforderte Ehrungsabstand bedeutet Mindestabstand und begründet keinerlei Anspruch auf eventuelle weitere Ehrungen. Die 3 – jährige Wartezeit zwischen den Ehrungen ist zwingend zu berücksichtigen, Sonderregelungen können nicht erfolgen.
Ehrungsanträge müssen bis 15. Oktober dem Ehrungsausschusses des Bezirkes vorliegen.
Später eingehende Anträge werden automatisch zurückgestellt.
- Bezirk – Verdienstnadel Groß Silber
- BSSB – Verdienstnadel In Anerkennung
- Bezirk – Verdienstnadel Groß Gold
- BSSB – Ehrennadel Gold / rot
- DSB – Ehrennadel Gold
- Bezirk – Ehrennadel Klein Silber
- BSSB – große Ehrennadel
- Bezirk – Ehrennadel Klein Gold
- Bezirk – Verdienstnadel Groß Silber
- BSSB – Verdienstnadel In Anerkennung
- Bezirk – Verdienstnadel Groß Gold
- BSSB – Ehrennadel Gold / rot
- DSB – Ehrennadel Gold
- Bezirk – Ehrennadel Klein Silber
- BSSB – große Ehrennadel
- DSB – Ehrenkreuz Stufe III – Bronze
- BSSB – Großes Silbernes Ehrenzeichen
- Bezirk – Ehrennadel Klein Gold
- DSB – Ehrenkreuz Stufe II – Silber
- DSB – Groß Goldene Medaille am grünen Band
- BSSB – Großes Ehrenzeichen in Gold
- DSB – Ehrenkreuz Stufe I – Gold
- Voraussetzungen:
- Aktive Tätigkeit bei Verein, Gau oder Bezirk
- Kontingent:
- Wird vom Ehrenausschuß festgelegt
- Verleihung:
- Bei würdigen Veranstaltungen in Verein oder Gau
- Voraussetzungen:
- Aktive Tätigkeit bei Verein, Gau oder Bezirk
- Kontingent:
- Wird vom Ehrenausschuß festgelegt
- Verleihung:
- Bei würdigen Veranstaltungen in Verein oder Gau
- Voraussetzungen:
- Mehrjährige, verdienstvolle Mitarbeit im Verein, Gau oder Bezirk
- Kontingent:
- Wird vom Ehrenausschuß festgelegt
- Verleihung:
- Bei würdigen Veranstaltungen in Verein oder Gau
- Voraussetzungen:
- Hohe Verdienste um das Schützenwesen / Besitz der jeweils bis dahin aufgelisteten Ehrungen
- Kontingent:
- Bezirk “Klein Silber” = 14, BSSB und DSB je Geschäftsjahr durch Zuteilung der Verbände
- Verleihung:
- BSSB und DSB bei Gau oder Bezirksversammlung, Klein Silber bei Bezirksversammlung
- Voraussetzungen:
- Hohe Verdienste um das Schützenwesen / Besitz der jeweils bis dahin aufgelisteten Ehrungen
- Kontingent:
- Bezirk “Klein Silber” = 14, BSSB und DSB je Geschäftsjahr durch Zuteilung der Verbände
- Verleihung:
- BSSB und DSB bei Gau oder Bezirksversammlung, Klein Silber bei Bezirksversammlung
- Voraussetzungen:
- Hohe Verdienste um das Schützenwesen / Besitz der jeweils bis dahin aufgelisteten Ehrungen
- Kontingent:
- Bezirk “Klein Silber” = 14, BSSB und DSB je Geschäftsjahr durch Zuteilung der Verbände
- Verleihung:
- BSSB und DSB bei Gau oder Bezirksversammlung, Klein Silber bei Bezirksversammlung
Die nachfolgenden “höheren Ehrungen” setzen immer den Besitz der jeweils bis dahin aufgelisteten Ehrungen voraus.
Aufgrund begrenzter Zuteilungsanzahlen von Ehrungen durch den BSSB oder DSB, behält sich der Ehrungsausschuss des Bezirkes die Befürwortung oder Zurückstellung vor.
- Voraussetzungen:
- Hohe langjährige Verdienste um das Schützenwesen
- Verleihung:
- bei Gau oder Bezirksversammlung
- Voraussetzungen:
- Hohe langjährige Verdienste um das Schützenwesen
- Verleihung:
- bei Gau oder Bezirksversammlung
- Voraussetzungen:
- Für besondere Verdienste um das bayerische Schützenwesen
- Verleihung:
- bei Bezirks- oder Landesversammlung
- Voraussetzungen:
- Für besondere Verdienste um das Schützenwesen
- Kontingent:
- je Ehrungsjahr sieben Auszeichnungen
- Verleihung:
- bei Bezirksversammlung
- Voraussetzungen:
- Besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene um das Schützenwesen
- Verleihung:
- bei Bezirks- oder Landesversammlung
- Voraussetzungen:
- Besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene um das Schützenwesen
- Verleihung:
- bei Bezirks- oder Landesversammlung
- Voraussetzungen:
- Besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene um das Schützenwesen
- Verleihung:
- bei Bezirks- oder Landesversammlung
- Voraussetzungen:
- Besondere Verdienste auf Bezirks- und Landesebene um das Schützenwesen
- Verleihung:
- bei Landesschützentag
Ehrungen - keiner Reihung folgend
BSSB Protektoratsabzeichen in Silber
(mit Miniaturausführung)
Antrag zur Befürwortung über Gau
- Voraussetzungen:
Dieses vom BSSB im Einvernehmen mit seinem Protektor S.K.H. Herzog Franz von Bayern herausgegebene Ehrenzeichen wird verliehen für besondere Verdienste um das bayerische Schützenwesen.
Mindestens 5 – jährige Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund
- Verleihung:
- Bei würdigen Veranstaltungen oder Versammlungen durch das Vereinsschützenmeisteramt oder durch des Bezirks- oder Gauschützenmeisteramtes.
- Kontingent:
- Pro 20 Mitglieder einer Gesellschaft 1 Abzeichen im Zeitraum von 5 Jahren.
Eine Gutschrift von nicht beantragten Ehrungen ist nicht möglich.
Böllerschützenehrenzeichen
Jeder Schützenbezirk erhält ein Jahreskontingent von drei Silbernen und einem Goldenen Ehrenzeichen je angefangener 25 Böllerschützenvereine.
Es können je Verein und Jahr maximal ein Goldenes und ein Silbernes oder entsprechend nur zwei Silberne Ehrenzeichen verliehen werden.
Wird das jeweilige Kontingent nicht ausgeschöpft erfolgt kein Übertrag auf das nächste Ehrungsjahr.
- Voraussetzungen:
- Mindestens 5-jährige engagierte Böllerschützentätigkeit
- Verleihung:
- bei Gau-, Bezirks- oder Landesversammlung
- Voraussetzungen:
- Mindestens 5-jähriger Besitz des Ehrenzeichens in Silber, mindestens 10-jährige führende Ehrenamtliche Tätigkeit im Böllerschützenwesen
- Verleihung:
- bei Gau-, Bezirks- oder Landesversammlung
- Voraussetzungen:
- Mindestens 5-jährige Tätigkeit als Fahnenträger oder Fahnenbegleiter
- Voraussetzungen:
- Ehrenzeichen in Silber und mindestens 15-jährige Tätigkeit als Fahnenträger oder Begleiter
- Verleihung:
- Bei würdigen Veranstaltungen in Verein, Gau oder Bezirk